AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Polsterei Nikov

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber“) und Polsterei Nikov (nachfolgend „Auftragnehmer“) über die auf unserer Website dargestellten Waren. Die Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden ist nur möglich, wenn dies gesondert vereinbart wurde.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Sämtlichen Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware bzw. der vertraglichen Leistung seitens des Auftraggebers gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bedarf. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprochen hat.


2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Ihr Vertrag mit Polsterei Nikov kommt durch Ihre Bestellung online oder durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Brief zustande. Die Bestätigung des Kaufvertrags erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Zahlungsinformationen von Polsterei Nikov.

2.2 Die Bestätigung des Vertrags erfolgt in Textform.

2.3 Vertragspartner können nur volljährige Personen sein oder Minderjährige mit schriftlicher Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten.

2.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von Polsterei Nikov.

2.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Für alle Bauleistungen – insbesondere Bodenbelags- und Tapezierarbeiten – gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Diese Leistungen entsprechen den für die Arbeiten des Auftragnehmers geltenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch ist der Auftragnehmer bereit, den Text der genannten Bestimmungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen. Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen (Farbe und Maserung) sowie bei Textilien (Gewebe und Farbe) bleiben vorbehalten.


3. Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen oder andere unabwendbare Ereignisse), auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die vertragliche Leistung unter Berücksichtigung der Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zeitlich später zu erbringen. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Sollte die Verzögerung unangemessen lange andauern, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Falls der Auftragnehmer den schriftlich vereinbarten Liefertermin aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn schriftlich in Verzug zu setzen und eine nach Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistung ist kalendermäßig bestimmt. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.


4. Gefahrübergang

Bei der Lieferung von Waren erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, d.h. spätestens mit Verlassen der Werkstatt bzw. des Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt im Übrigen auch unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten gehen zulasten des Auftraggebers.


5. Anlieferung, Abnahme

Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude heranfahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, sind gesondert zu berechnen. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z.B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt. Die Abnahme der Lieferungen und Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen- oder Teilleistungen. Hat der Auftraggeber bei Bauleistungen die Lieferung oder Leistung bzw. Teile davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen als erfolgt.


6. Gewährleistung

Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, so kann der Auftragnehmer unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nachbessern, wobei eine mehrfache Nachbesserung zulässig ist. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Bei Leistungen, die nicht Bauleistungen sind, kann der Auftraggeber anstelle der Herabsetzung der Vergütung auch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Durchführung der vertraglichen Leistung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen sind von dem Auftraggeber in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu halten. Die Beseitigung des Mangels sowie jedwede sonstige Bearbeitung der vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen durch andere als den Auftragnehmer sowie ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer aus. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen nach VOB übernommen. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung aus Lieferungen beträgt sechs Monate. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Im Übrigen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die dem Auftraggeber überreichten Pflegeanweisungen nicht nachweisbar eingehalten worden sind. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen und Muster oder dergleichen oder durch ungenaue Angaben ergeben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.


8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verfügen, insbesondere diese nicht veräußern, nicht verschenken, nicht verpfänden oder nicht zur Sicherheit übereignen. Erfolgt die vertragliche Lieferung bzw. Leistung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Waren im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Erwerber aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Ggf. tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des Warenwertes bzw. in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware erfolgen stets für den Auftragnehmer als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich. Bei Zugriff Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.


9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Alle ausgewiesenen Beträge schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nach aktuellem Steuerrecht ein. Kosten für Versand und Zustellung werden jeweils in der detaillierten Beschreibung der Produkte gesondert benannt.

9.2 Für Bestellungen, die in Länder außerhalb der Europäischen Union versandt werden, sind vom Kunden eventuell anfallende zusätzliche Gebühren wie Überweisungsentgelte oder Einfuhrabgaben selbst zu entrichten.

9.3 Optionen für die Bezahlung sind – ausser nach voriger schriftlicher Vereinbarung – ausschlieslich Überweisung oder Barzahlung.

9.4 Bei Vorkasse ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde.

9.5 Bei Zahlungen über PayPal oder anderen Payment Providern erfolgt die Zahlungsabwicklung durch diese und unter deren Nutzungsbedingungen.

9.6 Sollte sich im Rahmen der Polstermöbelaufbereitung herausstellen, dass verdeckte Mängel oder Schäden vorliegen, die bei Auftragserteilung trotz fachgerechter Sichtprüfung nicht erkennbar waren und deren Beseitigung mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Vergütung zu verlangen. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall unverzüglich informiert. Die Fortsetzung der Arbeiten erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung zur geänderten Kalkulation.

Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind, falls nicht anderes ausdrücklich angegeben ist, als Circa – Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und im Fall von Bauleistungen bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit des Auftragnehmers. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, in Verhandlungen über neue Preisvereinbarung einzutreten. Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß entsprechend den DIN-Vorschriften (Nr. 18365, 18366), die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) enthalten sind. Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Wird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt diese zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge. Alle Leistungen, auch Teilleistungen, sind – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist – innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erbringung bzw. Rechnungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu leisten.

Entgegen ggf. anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt. Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, ist der Auftragnehmer berechtigt unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


10. Zoll

10.1 Bestellungen von Produkten zur Lieferung außerhalb der Europäischen Union können Importzöllen und -steuern unterliegen, die beim Eintreffen des Pakets am Zielort erhoben werden. Die Verantwortung für etwaige zusätzliche Zollabfertigungsgebühren liegt bei Ihnen, da wir keinen Einfluss auf diese Kosten haben. Die Zollbestimmungen variieren je nach Land erheblich, daher empfehlen wir, sich bei Ihrer lokalen Zollbehörde über die geltenden Vorschriften zu informieren.

10.2 Beachten Sie bitte auch, dass Sie bei einer Bestellung für die Einfuhr verantwortlich sind und alle Gesetze sowie Vorschriften des Empfängerlandes einhalten müssen. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig, und wir weisen unsere internationalen Kunden darauf hin, dass grenzüberschreitende Lieferungen möglicherweise von den Zollbehörden geöffnet und kontrolliert werden können. Weitere wichtige Informationen zum Zoll finden Sie in unseren Zollinformationen.


11. Verwahrung und Versicherung

Halbfertige und fertige Erzeugnisse werden nur nach einer ausdrücklichen Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Für diese Lagerung ist eine besondere Vergütung zu entrichten. Es wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die genannten Gegenstände oder Daten, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, werden bis zum vereinbarten Auslieferungstermin sorgfältig behandelt.


12. Informationen zum Datenschutz und Kundendaten

Der Anbieter garantiert, die Privatsphäre des Kunden zu schützen und personenbezogene Daten streng vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der Kundendaten beschränkt sich ausschließlich auf das für die Bestellabwicklung und Dienstleistungserbringung Notwendige. Die Erfassung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt lediglich zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie bei Anmeldung zum Newsletter. Eine Verwendung der E-Mail-Adresse für Marketingzwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, die jederzeit widerrufbar ist. Für den Versand über Speditionen oder Drittanbieter kann die Weitergabe der Adresse erforderlich sein. Im Rahmen von Zahlungsvorgängen mit Dienstleistern wie Klarna, PayPal, Stripe etc. werden Zahlungsdaten an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Sie haben Rechte bezüglich Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.


13. Ausschluss der Garantie

Eine Garantie wird ausgeschlossen, wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Bei jeglichen Reparaturen oder Modifikationen, die vom Kunden selbst vorgenommen wurden. Sowie Modifikationen oder Reparaturen, die durch Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung oder Anleitung des Herstellers durchgeführt wurden.
  • Bei Waren oder Dienstleistungen, die nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden.
  • Bei Fehlern in Lederhäuten wie Brandzeichen, Zurichtfehler, Dornrisse, Stiche von Dasselfliegen oder ähnliches, sowie bei unterschiedlicher Stärke der Lederhaut, da Leder ein Naturprodukt ist.
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch den Kunden, wie z. B. extreme Temperaturen, Feuchtigkeit, starke Sonneneinstrahlung oder chemische Reinigungsmitte sowie aufgrund der Nichtbeachtung der Pflegeanweisungen.
  • Natürlicher Verschleiß oder Abnutzung, der bei regulärem Gebrauch des Produkts zu erwarten ist.
  • Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen oder unvorhersehbare schwere Wetterbedingungen.
  • Ästhetische Veränderungen, die keinen Einfluss auf die Funktionalität haben, wie z. B. leichte Farbabweichungen oder Oberflächenkratzer.


14. Urheberrecht und geistiges Eigentum

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche unserer Abbildungen und Fotos mit hohem Aufwand produziert werden und ausschließlich unserem Urheberrecht unterliegen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass jeglicher Missbrauch rechtlich verfolgt werden kann.


15. Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zuzulassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Raumausstatter-Handwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.


16. Einwilligung zur Erstellung und Nutzung von Fotografien der Möbel für Werbezwecke

Hiermit erteilt der Kunde dem Auftragnehmer die ausdrückliche Einwilligung, Fotografien der restaurierten Möbelstücke oder ausgeführten Arbeiten zu Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden. Dies umfasst den Einsatz auf der Webseite des Auftragnehmers, in sozialen Netzwerken, auf Google Maps sowie in sonstigen Online- und Offline-Werbemedien oder für interne Weiterbildungszwecke und Analysen. Der Kunde versichert, dass durch die Fotografien keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden und dass alle dargestellten Möbelstücke und Objekte frei von Rechten Dritter sind oder eine entsprechende Nutzungsgenehmigung besteht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Fotografien keine Änderungen vorzunehmen, die den originalen Charakter der Möbelstücke entstellen könnten. Diese Einwilligung ist vom Kunden jederzeit für die Zukunft widerruflich. Material, das vor dem Widerruf veröffentlicht wurde, fällt nicht unter den Widerruf.


17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie der Unwirksamkeit der Bestimmungen kundig gewesen wären.


18. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.


Letzte Aktualisierung am
Donnerstag den 22. Januar 2026

Polsterei-Nikov

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